 |
|
 |
 |
 |
|
![Platzhalter]() |
| Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die regelmäßig der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dient.
Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden, wenn sie wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, unter anderem
- das Leben oder die Gesundheit von Menschen, das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte von Nachbarn zu gefährden,
- die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen,
- eine nachteilige Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern herbeizuführen.
Die Belange des Arbeitnehmerschutzes werden im gewerbebehördlichen Verfahren miterledigt.
In der Regel sind neben der betriebsanlagenrechtlichen Genehmigung auch andere Bewilligungen nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften erforderlich. Erst nach Vorliegen des Projektes kann beurteilt werden, nach welchen Rechtsbereichen zusätzlich um Genehmigung/Bewilligung anzusuchen ist, oder ob die Genehmigung im Rahmen des betriebsanlagenrechtlichen Verfahrens miterteilt werden kann.
Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, und nach welchen Rechtsbereichen diese Möglichkeit besteht, darüber informieren Sie kompetente Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beim Betriebsanlagensprechtag.
Mögliche andere notwendige Bewilligungen können sein: Baurechtliche, naturschutzrechtliche, wasserrechtliche Bewilligung etc. |
|
![Platzhalter]() |
| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
|
 |
Zur Durchführung eines Betriebsanlagenverfahrens müssen bestimmte Projektunterlagen vorliegen. Diese sind zusammen mit dem Ergebnis einer Verhandlung an Ort und Stelle die Grundlage für die behördliche Entscheidung. Solange die erforderlichen Projektunterlagen nicht vorliegen, darf und kann die Behörde nicht entscheiden. Um Ihnen Verzögerungen bei der Bearbeitung durch unvollständige Ansuchen zu ersparen, ersuchen wir Sie, folgende Unterlagen in der erforderlichen Anzahl vorzulegen:
in 1-facher Ausführung:
- Das Ansuchen um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung (Formular)
- Das Eigentümerverzeichnis (= im Formular enthalten)
in 3-facher Ausführung:
- Die Betriebsbeschreibung (= im Formular enthalten)
- Bewilligungsbescheide in Kopie
- Falls eine Abwasserreinigungseinrichtung eingebaut wird ist, eine Beschreibung mit den Angaben über die Funktionsweise und die Dimensionierung dieser beizulegen!
- Sicherheitsdatenblätter für gefährliche und giftige Stoffe
- Wenn Sie in der Anlage mechanische Hebezeuge verwenden: Abnahmebefunde von Sachverständigen sind beizulegen.
- Bei mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen ist eine planliche Darstellung des Lüftungsverlaufes beizulegen.
- Bei Einbau einer Kälte- bzw. Klimaanlage ist eine technische Beschreibung beizulegen.
- Für Brandmeldeanlagen ist ein Projektplan in beizulegen.
- Das Abfallwirtschaftskonzept (= im Formular enthalten)
Pläne in 3-facher Ausführung:
Der maßstabgerechte Lageplan hat zu enthalten:
- die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mit Grundstücksnummern,
- die um die Betriebsanlage(n) nächstgelegenen Gebäude mit deren Nutzung (insbesondere, Kirchen, Schulen, Kindergärten, etc.),
- Verkehrswege (insbesondere die Zu- und Abfahrten zum Betriebsgrundstück),
- Abstellbereiche für Kfz, Maschinen, etc.,
- Lager- und Manipulationsflächen,
- Bereiche für sonstige Nutzungen,
- verwendeter Maßstab,
- Nordrichtung
Der maßstabsgerechte Grundrissplan hat zu enthalten:
- Abmessungen von Wände(n), Tür- und Fensteröffnungen, Stiegen, Rampen, Aufzügen, sonstigen Schächten und Mauerdurchbrüchen,
- Zweckwidmung der Räume,
- Fluchtwege,
- feste Einrichtungen,
- die ortsfesten Maschinen und Geräte mit Positionsnummern,
- Lage der Belüftungs-, Entlüftungs- u. Abluft- und Rauchabzugsöffnungen,
- Ort der Lagerung von betriebsspezifischen Stoffen (Brennstoffe, Gase, Chemikalien, Abfallstoffe, etc.),
- Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. –anlagen,
- Sonstige Nutzungen (z.B. Abstellplätze),
- verwendeter Maßstab.
Es muss ein Nachweis über
- die Größe der Belichtungsflächen und Klarsichtverglasungen,
- die Größe des wirksamen Lüftungsquerschnitts der Belüftungsöffnungen,
- die Hauptverkehrswege und die Fluchtwegslängen (unter Berücksichtigung der Einrichtung)
enthalten sein!
Schnitte und Ansichten mit Bemaßung:
- Lichte Raumhöhen und Gesamthöhe zur/zum Traufe/First
- Rauch- und Abgasfänge
- Ansaug-, Ausblas- und Rauchabzugsöffnungen
Weitere Möglichkeit der Antragstellung:
|
|
 |
|
 |
   
| Legende |
 |
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
 |
Online-Formulare im geschützten
Bereich |
 |
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
 |
Help-Gv-Formulare |
 |
PDF-Formulare |
|
|
|
|
 |
|
|
 |
|
 |
|