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Baubeginnsmeldung
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Voraussetzungen
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Mit den Bauarbeiten darf erst nach Rechtskraft des Bescheides begonnen werden. Die Baubeginnsmeldung ist nur im Falle von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben vorzulegen.
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Termine & Fristen
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Der Beginn der Ausführung des Vorhabens ist längstens binnen einer Woche schriftlich zu melden. Gleichzeitig ist der Bauleiter anzugeben.
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Benötigte Unterlagen/ Dokumente
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Keine
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Art der Antragstellung
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Legende - Online-Formular zum Ausdrucken Online-Formulare, die nur ausgedruckt werden können Legende - Online-Formular im geschützten Bereich Online-Formulare im geschützten Bereich
Legende - Formular zum Online verschicken Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können Legende - Help-Gv-Formular Help-Gv-Formulare
Legende - PDF-Download/Formular PDF-Formulare    
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Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
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Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung begonnen worden ist.
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Bau- und Feuerpolizei, A-9500 Villach, Rathausplatz 1
T +43(0)4242 / 205-2600, F +43(0)4242 / 205-2699
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