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Bewilligungspflichtige Bauvorhaben nach § 6 lit. a bis d der K-BO 1996 sind
- die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
- die Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
- die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern für die neue Verwendung andere öffentlich-rechtliche, insbesondere raumordnungsrechtliche, Anforderungen gelten als für die bisherige Verwendung
- der Abbruch von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen.
BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN
Für diese bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist die Durchführung einer Bauverhandlung unter Ladung sämtlicher Nachbarn obligatorisch, wenn nicht „ein vereinfachtes Verfahren“ gemäß § 24 der K-BO 1996 durchzuführen ist.
VEREINFACHTES BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN
Die mündliche Bauverhandlung kann gemäß § 24 der Kärntner Bauordnung 1996 im Baubewilligungsverfahren entfallen, wenn das Bauvorhaben plangemäß zu bewilligen ist und die Nachbarn binnen einer Frist von zwei Wochen ab Einlangen des vollständigen Antrages keine Einwendungen erhoben haben.
Das vereinfachte Bauverfahren kann angewendet werden, wenn sich der Bauantrag auf ein Wohnhaus mit einer max. Höhe von 9,50 m, einer Gesamtwohnnutzfläche von max. 400 m², höchstens zwei Vollgeschoßen und höchstens vier Wohnungen bezieht - einschließlich der erforderlichen Nebengebäude. |
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| Das Bauansuchen ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten einzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den Bauarbeiten erst nach Rechtskraft des Bescheides begonnen werden darf. |
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| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
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| Die Einreichunterlagen sind mit folgenden festen Gebührensätzen zu entrichten:
| Bauantrag |
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€ 14,30 |
| Beilagen* |
je Bogen** |
€ 3,90 |
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maximal *** |
€ 21,80 |
| Baupläne größer DIN A 3- Format |
je |
€ 7,80 |
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maximal *** |
€ 21,80 |
| Bauvollendungsmeldung |
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€ 14,30 |
Hinweis: Die festen Gebührensätze sind entweder durch Barzahlung, durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte zu entrichten.
| * |
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Baupläne, Baubeschreibung, Anrainerverzeichnis, U-Wert-Berechnung, Energieausweis, Grundbuchauszug, Bestätigungen des Unternehmers gem. § 39 K-BO, etc. |
| ** |
1 Bogen |
= 4 einseitig beschriebene DIN A4 Seiten = 2 doppelseitig beschriebene DIN A4 Seiten = 2 einseitig beschriebene DIN A3 Blätter = 1 doppelseitig beschriebenes DIN A3 Blatt |
| *** |
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Besteht eine Beilage aus mehr als 6 Bögen, so werden max. € 21,80 als fester Gebührensatz verrechnet, vorausgesetzt die Beilage ist am Heftrand gebunden. Baupläne größer als A3- Format: werden mehr als 3 Pläne eingereicht, so werden insgesamt € 21,80 als fester Gebührensatz verrechnet, vorausgesetzt die Pläne sind zu einer Planmappe gebunden. | |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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| Legende |
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