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City Service - Veranstaltungen auf öffentlichem Gut
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Beschreibung
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Verfahrensabwicklung und Koordination (beides bedingt) im Zusammenhang mit dem öffentlichen Bereich.

Sämtliche Maßnahmen (Veranstaltungen, Verkaufsstände, etc.), die auf öffentlichem Gut (öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen) durchgeführt werden sollen, bedürfen einer behördlichen Genehmigung.

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Tarifordnung für die Sondernutzung von öffentlichem Gut PDF-Download/Formular Platzhalter
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Art der Antragstellung
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Formular zum Online verschickenPlatzhalterOnline-Formular zum AusdruckenPlatzhalter



Legende
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Legende - Online-Formular zum Ausdrucken Online-Formulare, die nur ausgedruckt werden können Legende - Online-Formular im geschützten Bereich Online-Formulare im geschützten Bereich
Legende - Formular zum Online verschicken Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können Legende - Help-Gv-Formular Help-Gv-Formulare
Legende - PDF-Download/Formular PDF-Formulare    
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Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
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Vergnügungssteuer

Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen sind unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung  - bei der Abgabenverwaltung der Stadt Villach anzumelden.

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Natur- und Umweltschutz, A-9500 Villach, Rathausplatz 1
T +43(0)4242 / 205-2400, F +43(0)4242 / 205-2199
E naturschutz@villach.at, www.villach.at
Werben auf www.villach.at
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