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| Die Bewilligung erlaubt das Verteilen von Flugblättern auf öffentlichen, für den ruhenden Verkehr bestimmten Verkehrsflächen und im Fußgängerzonenbereich in der Stadt Villach (ausgenommen Bundes- und Landesstraßen). Das Verteilen an Autofahrerinnen/Autofahrer im stehenden Verkehr ist aufgrund des erhöhten Unfallrisikos nur an wenigen ampelgeregelten Kreuzungen eingeschränkt möglich. Jeder Verteiler hat eine Bescheidabschrift mitzuführen und über Verlangen den Straßenaufsichtsorganen vorzuweisen. |
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| Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass für die Nutzung von Straßen zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs (Flugblattwerbung) eine Bewilligung erforderlich ist. |
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| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
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| Für die Verteilung der Flugblattwerbung wird eine Reinigungsgebühr in der Höhe von € 100,-- bis 1.000 Stück verrechnet. Ab 1.001 Stück wird pro Blatt ein Betrag von € 0,10 verrechnet. |
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| Seitens der Antragsteller sind die genauen Verteilzeiträume bekanntzugeben. |
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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- Antrag - vollständig ausgefüllt
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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| Die beantragte Bewilligung kann nicht erteilt werden, wenn durch diese Straßenbenützung der Verkehr wesentlich beeinträchtigt wird oder eine besondere Lärmentwicklung damit verbunden ist. |
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