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Online-Bestellung von Personenstandsurkunden, wobei sich die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Tod) in Villach ereignet haben müssen.
Auf Wunsch werden folgende Urkunden entweder in deutscher Sprache oder als internationale Urkunde (zehnsprachig) ausgestellt:
- Geburtsurkunde - Abschrift aus dem Geburtenbuch - Heiratsurkunde - Sterbeurkunde
Personen, die vor dem 1Jänner 1939 geboren sind, erhalten die Urkunden beim zuständigen Pfarramt. Personen die nach dem 1Jänner 1939 in Villach geboren sind, erhalten diese Urkunden beim Melde- und Standesamt Villach
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Recht auf Ausstellung von Urkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Ehepartner/in, Vorfahren und Nachkommen.
Achtung: Dies gilt nicht für Geschwister!
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
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| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
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| Euro 9,30 pro Urkunde bzw. pro Abschrift. Vorab wird Ihnen ein Zahlschein per Email oder per Post zugesandt. Nach Erhalt der Einzahlung übersenden wir Ihnen die gewünschte Urkunde. Für schriftliche Anträge per Brief, FAX, E-Mail oder Online-Bestellung entsteht zusätzlich eine Antragsgebühr in der Höhe von Euro 14,30. Diese Antragsgebühr entfällt bei persönlicher Vorsprache oder fernmündlicher Bestellung. |
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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