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| Zur einfacheren Abwicklung der Einzahlung Ihrer Abgaben empfehlen wir Ihnen, der Stadt Villach die Ermächtigung für einen Einziehungsauftrag zu erteilen
Welche konkreten Vorteile bringt ein Einziehungsauftrag für Sie?
- Sie ersparen sich den monatlichen Weg zur Bank.
- Keine Zahlscheingebühr gegenüber einer Bareinzahlung bei der Bank.
- Abbuchung pünktlich zur Fälligkeit der Abgabe (auch in Urlaubszeiten oder im Krankheitsfall).
- Rückbuchungsmöglichkeit innerhalb von 42 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen.
- Sie eröffnen einmalig einen Einziehungsauftrag und wir erledigen für Sie regelmäßig die Zahlungen.
- Sie können den Einziehungsauftrag jederzeit widerrufen.
Beim Einziehungsauftrag ermächtigen Sie die Stadt Villach, wiederkehrende Zahlungen mit variablen Beträgen direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Im Gegensatz zum Lastschriftverfahren liegt der Bank kein ausdrücklicher Auftrag von Ihnen vor. Das heißt, Sie vereinbaren den Einziehungsauftrag direkt mit dem Zahlungsempfänger.
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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| Wir bitten Sie, das Formular auszudrucken, vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und per Post an die Stadt Villach - Abteilung 3/BE, Rathausplatz 1, 9500 Villach oder per Fax an 04242 / 205-5399 bzw. eingescannt inkl. Unterschrift per E-Mail an buchhaltung@villach.at zu senden. |
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