 |
|
 |
 |
|
![Platzhalter]() |
Freie Fällungen, das heißt bewilligungsfrei, sind unter anderem Fällungen unter 1/2 Hektar, wenn es sich hierbei nicht um Deckungsschutz, Bannwald, Schutzwald, Windschutzanlagen etc. handelt; auch Fällungen, nach deren Durchführung eine gesicherte Verjüngung zurückbleibt (Räumung) und Fällungen infolge höherer Gewalt (Schadholzaufarbeitung).
|
|
![Platzhalter]() |
| Anfallende Kosten bzw. Gebühren |
|
 |
| Es entstehen für Sie KEINE Kosten! |
|
 |
|
 |
| Die geplante Fällung ist spätestens eine Woche vor deren Beginn zu melden. |
|
 |
| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
|
 |
| Eine schriftliche Meldung der geplanten Fällungsmaßnahme beim Magistrat der Stadt Villach, Natur- und Umweltschutz, ist erforderlich.
Diese Meldung hat Folgendes zu enthalten:
a) das genaue Ausmaß der zur Fällung beantragten Fläche sowie Grundstücksnummer und Katastralgemeinde b) Fällungsmaßnahmen und Holzmenge c) Beschreibung (Lage des Hiebsortes, Zeitraum der Fällung, Käufer des Holzes, Schlägerungsunternehmen) |
|
 |
|
 |
 
| Legende |
 |
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
 |
Online-Formulare im geschützten
Bereich |
 |
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
 |
Help-Gv-Formulare |
 |
PDF-Formulare |
|
|
|
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|