Antrag auf Wirtschaftsförderung der Stadt Villach / Elektrofahrräder und Elektroroller
Beschreibung
Die Förderung beträgt EUR 120,-- je Elektrofahrrad oder -roller. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen.
Die Anzahl der Förderfälle bei juristische Personen ist auf maximal fünf Fahrzeuge begrenzt. Nicht gefördert werden Eigenbaufahrzeuge, Elektroroller ohne Straßentauglichkeit sowie Nachrüstsätze.
Voraussetzungen
Um eine Förderung können natürliche und juristische Personen ansuchen,
die ihren Wohn-/Firmensitz in Villach haben;
ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug ankaufen und in Villach behördlich zulassen.
Berücksichtigung finden die ersten 100 Antragstellungen, wobei die Anschaffung (Rechnungsdatum) nach dem 1. Jänner 2009 erfolgt sein muss.
Termine & Fristen
Die Förderaktion tritt mit 01.01.2009 (rückwirkend) in Kraft und ist mit 31.12.2010 befristet.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Rechnungsnachweis im Original
Meldezettel
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können