Die Förderung beträgt EUR 120,-- je Elektrofahrrad oder -roller. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen.
Die Anzahl der Förderfälle bei juristischen Personen ist auf maximal fünf Fahrzeuge begrenzt.
Voraussetzungen
Um eine Förderung können natürliche und juristische Personen ansuchen,
die ihren Wohn-/Firmensitz in Villach haben;
ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug ankaufen und in Villach behördlich zulassen.
Berücksichtigung finden die ersten 100 Antragstellungen, wobei die Anschaffung (Rechnungsdatum) nach dem 1. Jänner 2011 erfolgt sein muss.
Termine & Fristen
Die Förderaktion tritt mit 1. Jänner 2011 (rückwirkend) in Kraft und endet mit der Gewährung der hundersten Förderung.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Rechnungsnachweis im Original
Meldezettel
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können