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| Die Förderrichtlinie hat die Veränderung der Handels- und Wirtschaftsstruktur der Villacher Altstadt durch eine geänderte Nutzung von vormaligen Handelsflächen zum Ziel. Gefördert wird die Ansiedlung von Dienstleistungs-, Gewerbe- und Handwerksbetrieben und damit die Belebung der Innenstadt durch mehr Beschäftigte in diesen Bereichen.
Die Förderung wird im Rahmen der "De-minimis"-Regelung subsidiär zu Bundes- und Landesförderungen vergeben.
Art der Förderung - Investitionsförderung Für Investitionen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes gemäß sowie für bauliche Maßnahmen zur Adaptierung der Räumlichkeiten (z. B. Bau, Installationen, Fassade im Portal- und Schaufensterbereich, etc.) wird eine maximale Förderung in Höhe von 20 % des Nettoinvestitionsvolumens gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 10.000,--.
Ansiedlungsbonus Zur Liquiditätsentlastung in den ersten sechs Monaten der Geschäftstätigkeit wird ein Einmalzuschuss zu den Fixkosten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die VermieterIn/HausbesitzerIn für diesen Zeitraum auf 50 % der Mietkosten zugunsten des/der Mieters/in verzichtet.
In diesem Fall wird ebenfalls 50 % der Kosten von der Stadt Villach getragen, wobei der maximale Gesamtförderbetrag mit EUR 5.000,-- begrenzt ist.
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Antragsberichtigte Eine Förderung kann natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB), Erwerbsgesellschaften oder Vereinen gewährt werden, wenn sich die zu fördernde Betriebsstätte in der als Förderbereich definierten Zone der Villacher Altstadt befindet. Diese Förderung richtet sich an UnternehmerInnen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und Gewerbe. Nicht antragsberechtigt sind Handels,- Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe (z. B. Wettbüros, Spielcasinos, etc.).
Förderbare Vorhaben Bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Projekten ist ein schlüssiges Unternehmenskonzept, das die Qualität des Projektes darstellt, maßgeblich. Gefördert werden Betriebe, die vormalige Verkaufsflächen (ebenerdig und verbundene Geschosse) in Betriebsflächen für ihre Geschäftstätigkeit im Handwerks-, Gewerbe- und Dienst-leistungsbereich umwandeln.
Standort Maßgeblich für die Gewährung der Förderung ist der Standort des Unternehmens innerhalb der Villacher Altstadt. Gefördert werden jene Betriebe, die sich innerhalb der grün-markierten Strukturveränderungszone befinden. Ausgenommen sind die im Plan rot-markierten Bereiche. Zum Kernzonenplan
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| Benötigte Unterlagen/ Dokumente |
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Investitionsförderung:
- Unternehmenskonzept mit Projektbeschreibung
- Aufstellung der Projektkosten und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- De-minimis-Erklärung
Ansiedlungsbonus:
- Unternehmenskonzept mit Projektbeschreibung
- Mietvertrag
- Erklärung des/der Vermieters/in über den Verzicht auf 50 % der Mietkosten auf 6 Monate
- Zeitplan
- De-minimis-Erklärung
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| Legende |
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Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können |
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Online-Formulare im geschützten
Bereich |
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Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können |
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Help-Gv-Formulare |
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PDF-Formulare |
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| Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise |
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