Für die Überführung einer Leiche über das Landesgebiet von Kärnten hinaus bzw. der Transport einer enterdigten Leiche ist eine Überführungsbewilligung der Gemeinde des Sterbe- bzw. Auffindungsortes notwendig.
Keine Überführungsbewilligung wird benötigt im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Obduktion bzw. der Überführung in ein anatomisches Universitätsinstitut.
Die Überführung einer Urne bedarf keiner Bewilligung.