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Überführungsbewilligungen
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Für die Überführung einer Leiche über das Landesgebiet von Kärnten hinaus bzw. der Transport einer enterdigten Leiche ist eine Überführungsbewilligung der Gemeinde des Sterbe- bzw. Auffindungsortes notwendig.

Keine Überführungsbewilligung wird benötigt im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Obduktion bzw. der Überführung in ein anatomisches Universitätsinstitut.

Die Überführung einer Urne bedarf keiner Bewilligung.

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T +43(0)4242 / 205-2500, F +43(0)4242 / 205-2599
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