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Vaterschaft und Unterhalt
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Folgende Dienste der Abteilung Kinder- und Jugendwohlfahrt können kostenfrei in Anspruch genommen werden:

Entgegennahme von Erklärungen des obsorgeberechtigten Elternteiles hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Hier vertreten wir das Kind in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft/Unterhalt, in Unterhaltserhöhungs bzw. -herabsetzungsverfahren und sind behilflich bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Folgende Urkunden und Unterlagen sind erforderlich für:

Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen
vom Anerkennenden

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) gegebenenfalls Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung (z.B. Ing.)

Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis
  • Einkommensnachweis des Vaters

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis
  • Unterhaltstitel (Urteil, Beschluss, Vergleich)

Darüber hinaus kann die Abteilung Kinder- und Jugendwohlfahrt auch durch das Pflegschaftsgericht zum Vertreter des Kindes in Unterhaltsangelegenheit bestellt werden bzw. wird die Abteilung Kinder- und Jugendwohlfahrt durch die Zustellung des Beschlusses über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen alleiniger Vertreter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

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Kinder- und Jugendwohlfahrt, A-9500 Villach, Gerbergasse 6
T +43(0)4242 / 205-3800, F +43(0)4242 / 205-3899
E jugendamt@villach.at, www.villach.at
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