| Folgende Dienste der Abteilung Kinder- und Jugendwohlfahrt können kostenfrei in Anspruch genommen werden:
Entgegennahme von Erklärungen des obsorgeberechtigten Elternteiles hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Hier vertreten wir das Kind in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft/Unterhalt, in Unterhaltserhöhungs bzw. -herabsetzungsverfahren und sind behilflich bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Folgende Urkunden und Unterlagen sind erforderlich für:
Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen vom Anerkennenden
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) gegebenenfalls Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung (z.B. Ing.)
Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Einkommensnachweis des Vaters
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Unterhaltstitel (Urteil, Beschluss, Vergleich)
Darüber hinaus kann die Abteilung Kinder- und Jugendwohlfahrt auch durch das Pflegschaftsgericht zum Vertreter des Kindes in Unterhaltsangelegenheit bestellt werden bzw. wird die Abteilung Kinder- und Jugendwohlfahrt durch die Zustellung des Beschlusses über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen alleiniger Vertreter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes. |