Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratiskindergarten oder -hort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Stadt Villach gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Villach mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Sind Eltern oder Elternteile (AlleinerzieherInnen) nicht berufstätig, kann eine Reduktion des Elternbeitrages im Kindergarten für eine Ganztagsunterbringung und erweiterten Halbtagsunterbringung im Rahmen der sozialen Staffelung nicht gewährt werden.
Voraussetzungen
keine
Termine & Fristen
Nach rechtzeitiger Vorlage aller benötigten Unterlagen und bei Zutreffen der Ermäßigungsrichtlinien innerhalb eines Monates. Treffen die Voraussetzungen nicht zu und befindet sich der/die Antragsteller/in in einer besonderen - begründeten - Notlage, kann auf separatem Antrag und einer Stellungnahme des zuständigen Kindergartens der Schulausschuss eine angemessene Ermäßigung gewähren. In diesem Fall ist der Beschluss des genannten Ausschusses abzuwarten. Dieser erfolgt in jedem Fall rechtzeitig.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Lohn- bzw. Gehaltsbestätigung(en)
Unterhaltsbeschlüsse
Bezug Kinderbetreuungsgeld (bis 2,5 Jahre)
Bezug Familienzuschuss (2,5 bis 10 Jahre f. EU-Bürger)
Bestätigung Familienbeihilfe (Finanzamt)
Kinderbetreuungsbeihilfe AMS
Nachweis Alimentationszahlungen
Mietenvorschreibung
Bescheid Wohnbeihilfe
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können