Bei der Krankenkasse: Beantragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse die Auszahlung der Wochenhilfeleistungen unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten "Geburtsbestätigung für Wochenhilfe".
Beim Finanzamt: Die Anträge für die Familienbeihilfe und den Mutter-Kind-Pass-Bonus (nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes) sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzubringen.