Heiratsurkunde (bei Eheschließung und Namensänderung)
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird auch der des gesetzlichen Vertreters anerkannt)
bei Eintragung von akademischen Graden und Standesbezeichnungen benötigen wir den Nachweis darüber
2 gleiche Passbilder, 4 x 5 cm Hochformat
Alter Reisepass
Gebühr: Euro 69,--
Bei miteinzutragenden Kindern (möglich bis zum 12. Lebensjahr) ist die Geburtsurkunde der Kinder vorzuweisen.
Bitte beachten Sie:
Der Reisepass muss persönlich im Stadtservice abgeholt werden.
Werden verlorene bzw. als gestohlen gemeldete Reisedokumente wieder aufgefunden, so sind diese, sofern ein neues Reisedokument ausgestellt wurde, unverzüglich der Passbehörde zur Entwertung vorzulegen. Eine Weiterverwendung ohne Meldung ist strafbar.
Die alten (grünen) Reisepässe sind bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterhin verwendbar.
Alle beizubringenden Urkunden sind im Original vorzulegen!
Passfotos immer ohne Kopfbedeckung (Achtung bei Babys)!
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Stadtservice gerne zur Verfügung
Die hier angeführten Gebühren sind im Stadtservice zu entrichten (es werden auch Bankomat- und Kreditkarten akzeptiert)!