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Seniorenurlaube:
Jährlich lädt der Bürgermeister der Stadt Seniorinnen und Senioren, die nachstehenden Erfordernissen entsprechen, zu einem Herbst- oder Frühjahrsurlaub in ober- oder unterkärntner Hotels oder Pensionen ein.
An dieser Aktion können nur Betagte teilnehmen, die sozial- und erholungsbedürftig sind, wobei Frauen das 60. Lebensjahr und Männer das 65. Lebensjahr erreicht haben müssen. In die Erholungsaktion können nur Personen einbezogen werden, die nicht pflegebedürftig sind.
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist daher nicht möglich. Die Einkommensgrenzen müssen jährlich neu festgesetzt werden und liegen in etwa der Höhe der Mindestpensionen.
Ansprechpartner und Anmeldungen: Abteilung für Soziales und Kindergärten Erich Thomann Tel.: +43(0)4242 / 205-3832
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