Gemeindemitglieder und juristische Personen, die in der Stadt Villach einen Hund halten, sind verpflichtet eine Hundeabgabe zu entrichten.
Voraussetzungen
Die Abgabe ist für jeden Hund, der älter als 3 Monate ist, zu entrichten. Abgabepflichtige bzw. Abgabepflichtiger ist der Vorstand des Haushaltes, in welchem der Hund gehalten wird bzw. der Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin, wenn die Hundehaltung in einem Betrieb erfolgt.
Anfallende Kosten bzw. Gebühren
Bezeichnung:
Hundeabgabe
zuständige Abteilung:
Abgaben
Beschreibung:
Gemeindemitglieder, die in der Gemeinde einen mehr als drei Monate alten Hund halten, haben eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.
Der Hundehalter hat das Entstehen des Abgabenanspruches (Beginn der Hundehaltung) und die Änderung des Umfanges der Abgabenpflicht (Haltung eines weiteren oder Abgabe eines Hundes) binnen einem Monat zu melden.
Die Abmeldung eines abgegebenen, verendeten oder sonst wie abhanden gekommenen Hundes ist im Laufe des Jahres, auf jeden Fall aber bis zum 14. Februar des Folgejahres vorzunehmen, damit die Hundeabgabe nicht auch noch für das Folgejahr zu entrichten ist.
Gebühr:
Die Hundeabgabe beträgt jährlich für das Halten je Hund: für Hunde in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes 10 Euro für Wachhunde und alle übrigen Hunde 40 Euro
Anmerkung:
Von der Hundeabgabe befreit sind:
das Halten von Lawinensuchhunden, Hunden des Bergrettungsdienstes und Hunden in Tierasylen, das Halten von nachweislich ausgebildeten Schweißhunden, Personen, deren Einkommen die Höhe des jeweilis geltenden pensionsversicherungsrechtlichen Richtsatzes für die Berechnung der Mindestpension nicht übersteigt.
Termine & Fristen
Die Anmeldung eines Hundes hat innerhalb eines Monats, nachdem dieser das Alter von 3 Monaten erreicht hat bzw. nachdem dieser erworben wurde, zu erfolgen.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Keine
Art der Antragstellung
Legende
Online-Formulare, die nur ausgedruckt
werden können
Online-Formulare im geschützten
Bereich
Online-Formulare, die auch online
abgeschickt werden können
Help-Gv-Formulare
PDF-Formulare
Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen die Hundemarke und in weiterer Folge der Abgabenbescheid mit Zahlschein auf dem Postwege zugesandt. Außerhalb des Hauses ist dafür Sorge zu tragen, dass der Hund die Hundemarke gut sichtbar trägt. Im Falle des Verlustes der Hundemarke wenden Sie sich bitte an die Abteilung Abgaben der Stadt Villach, und Sie erhalten umgehend eine Ersatzmarke.
Bitte, beachten Sie auch die Befreiungsgründe für die Hundeabgabe, die im Online-Formular näher ausgeführt sind.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Abteilung Abgaben unter der Telefonnummer 04242 / 205-5415 oder DW 5414 zur Verfügung.