Rathaus und Service Bürgerservice Wirtschaft Tourismus Villach für eGov Platzhalter
Platzhalter
Go
Platzhalter
Platzhalter
Logo Villach - zur Startseite
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Bild English BildItaliano
Bild Kontakt  BildHilfe
Bild Sitemap
Seite weiterempfehlen Seite drucken A A A
Platzhalter
Platzhalter
  facebook Youtube RSS
Platzhalter
 Startseite > Leben > Hausbau und Wohnen > Wohnen in Villach > Wohnsitzwechselnde > Hausbesitzer: Abfallentsorgung anmelden
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
gelbes Kästchen
Platzhalter
Menschen
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Jugendliche
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Frauen
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Seniorinnen und Senioren
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Menschen mit Behinderung
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Hochzeitspaare
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Wohnsitzwechselnde
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Frischgebackene Eltern
Platzhalter
Platzhalter
Bild
Sterbefall / Hinterbliebene
Platzhalter



Platzhalter
Platzhalter
Hausbesitzer: Abfallentsorgung anmelden
Platzhalter
Die Entsorgung der Abfälle ist in der Verordnung des Gemeinderates geregelt.
Gesetzliche Basis: Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, LGBl 34/1994, i.d.F. LGBl. Nr. 22/2005.

Die Entsorgung des Hausmülls erfolgt mittels 120 lt240 lt oder 1100 lt - von der Gemeinde beigestellten - Abfallbehälter.

Eine Anschlusspflicht besteht, sobald sich auf einem bebauten Grundstück ein bewohnbares Gebäude befindet, das mindestens eine Wohnung enthält.

Die Mindestanzahl von einem Müllbehälter je bebautem Grundstück mit einem bewohnbaren Gebäude, das ist ein Gebäude mit mindestens einem Wohnraum, darf in keinem Fall unterschritten werden.
Bei Betrieben, Anstalten, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Arbeitsstellen, deren Abfälle Hausmüll im Sinne von § 2 Abs 1 lit b. der Verordnung darstellen, darf die Mindestanzahl von einem Müllbehälter je bebautem Grundstück nicht unterschritten werden.

Soweit im Einzelfall eine Überfüllung der Müllbehälter nicht gegeben ist, wird für die Entsorgung des anfallenden Mülls für bis zu zwei in einem Haushalt lebenden, mit Hauptwohnsitz meldebehördlich gemeldete Personen, die Aufstellung eines 120 lt. Kunststoffmüllbehälters bei vierwöchiger Entleerung vorgeschrieben.

Müllsäcke:

Sollten Sie mit dem angemeldeten Müllbehälter kurzzeitig nicht das Auslangen finden, besteht die Möglichkeit, Müllsäcke zu beziehen (z.B. Weihnachten, Ostern...).

Diese sind an folgenden Stellen erhältlich:

  • StadtService Villach, Rathaus
  • Villacher Saubermacher GmbH, Drauwinkelstraße 2

Die Abfallgebühren werden vierteljährlich durch die Abgabenverwaltung vorgeschrieben.

Zu den Richtlinien für die Gestaltung einer Müllsammelstelle

Platzhalter
Platzhalter
Abfallwirtschaft ("Villacher Saubermacher GmbH & Co KG"), A-9500 Villach, Drauwinkelstraße 2
T +43(0)4242 205-6300, F +43(0)4242 205-6399
E abfallwirtschaft@villach.at, www.villach.at
Werben auf www.villach.at
Copyright © 2012 Stadt Villach | Impressum | AGB
Platzhalter
Platzhalter
Shortcut Bild
Platzhalter
E-Mail und Newsletter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter