Der Familienzuschuss wird für jedes Kind, welches nach dem 1. Jänner 1996 geboren wurde, bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gewährt.
Der Familienzuschuss wird nur auf Antrag gewährt und ist beim Magistrat des Hauptwohnsitzes für jedes Kind gesondert einzubringen.
Grundbedingung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsangehörigkeit, der Zuschuss ist einkommensabhängig (gewichtetes monatliches pro-Kopf-Einkommen).