| Jede verstorbene Person ist vor der Bestattung der Beschau durch den Totenbeschauer zu unterziehen. Der Totenbeschau unterliegen auch Tot- und Fehlgeburten.
Die Totenbeschau hat ehestmöglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden zu erfolgen. Bis zur Vornahme der Totenbeschau ist die verstorbene Person in unveränderter Lage am Sterbeort zu belassen.
Die Veranlassung der Totenbeschau erfolgt durch die Bestattung der Stadt Villach.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst. ACHTUNG: Die Freigabe zur Beerdigung erfolgt im Krankenhaus nicht durch die jeweilige Station sondern durch die Pathologie und kann einige Tage dauern. Das Bestattungsunternehmen erledigt für Sie die für die Freigabe notwendigen Anfragen. Sie müssen nicht selbst in das Krankenhaus, Heim oder zum zuständigen Standesamt fahren oder mit diesen Kontakt aufnehmen. |