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 Startseite > Menschen > Anzeige des Sterbefalls beim Bestattungsunternehmen
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Anzeige des Sterbefalls beim Bestattungsunternehmen
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Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Bitte nehmen Sie so rasch als möglich telefonisch oder persönlich Kontakt mit der Bestattung Villach auf. Unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie sofort über die weitere Vorgangsweise und über die Abholung des/der Verstorbenen.

Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, dass Sie von einem Mitarbeiter der Bestattung Villach bei Ihnen zu Hause beraten werden.

Bei einem Todesfall bieten wir Ihnen folgende Hilfe an:

  • Bestattungsaufnahme mit persönlicher oder telefonischer Beratung
  • Sarg-, Urnen- und sonstige Trauerwarenbeistellung
  • Verständigung des Totenbeschauarztes
  • Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort
  • Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Überführungen im Inland und Ausland
  • Überführungen ins Ausland mittels Flugzeug
  • Aufbahrung des Verstorbenen
  • Organisation der Trauerfeier bei Beerdigungen und Feuerbestattungen
  • Durchführung der Trauerfeier
  • Terminvereinbarung mit Priestern und Nachrufrednern
  • Vermittlung von musikalischen Darbietungen
  • Gestaltung der Parten, Danksagungen und Gedenkbilder
  • Beratung in Friedhofsangelegenheiten im Trauerfall - Auswahl der Grabstätte, Grabarbeiten, Kränzeentsorgen
  • Vermittlung von Kränzen und Blumen
  • Vermittlung von Steinmetzarbeiten, Grabsteinen, Urnenplatten
  • Auflistung der Kranz- und Blumenspenden
  • Besorgung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • Verrechnung anfallender Gebühren - Friedhof, Pfarrer, Zeitungen, Druckerei, Gärtnerei, usw.
  • Inkasso von Versicherungen - Wiener Verein
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Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist:

Bitte nehmen Sie so rasch wie möglich telefonisch oder persönlich Kontakt mit der Bestattung Villach auf. Unsere Miterbeiter/innen informieren Sie sofort über die weitere Vorgangsweise und über die Abholung des/der Verstorbenen. Weiters verständigen wir für Sie den/die zuständige/n Totenbeschauarzt/-ärztin.

Vor der Totenbeschau darf an dem/der Verstorbenen keine Veränderungen - auch kein Ankleiden - vorgenommen werden. Die Abholung des/der Verstorbenen kann erst nach erfolgter Totenbeschau durch den/die zuständige/n Arzt/ Ärztin durchgeführt werden. Die Bekleidung, welche dem/der Verstorbenen angezogen werden soll, legen Sie bitte bereit.

Das Aufnahmegespräch können Sie während der Bürozeiten in unseren Beratungsräumen durchführen oder wir kommen zu Ihnen nach Hause. In diesem persönlichen Gespräch wird der Umfang der Bestattungsleistungen, der Termin und die Art der Trauerfeier besprochen.

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Wenn der Todesfall im Krankenhaus, im Pflegeheim, Altersheim oder einer Privatklinik eingetreten ist:

Nehmen Sie so rasch wie möglich telefonisch oder persönlich Kontakt mit der Bestattung Villach auf. Unsere  Miterbeiter/innen informieren Sie  sofort über die weitere Vorgangsweise. Die Totenbeschau in den  Landeskrankenhäusern wird selbständig durch die Pathologie durchgeführt. In allen anderen Fällen wird der/die zuständige Totenbeschauarzt/-ärztin von der Bestattung Villach verständigt.

Die Bekleidung, welche den/der Verstorbenen angezogen werden soll, bringen Sie bitte zur Bestattung Villach mit.  Bei einem Todesfall im Krankenhaus am Wochenende oder Feiertag, wird der/die Verstorbene erst am nächsten  Werktag (Montag) von der Bestattung überführt. Das ist bei der Festlegung des Bestattungstermins zu berücksichtigen.

Das Aufnahmegespräch können Sie während der Bürozeiten in unseren Beratungsräumen durchführen oder wir  kommen zu Ihnen nach Hause. In diesem persönlichen Gespräch wird der Umfang der Bestattungsleistungen, der  Termin und die Art der Trauerfeier besprochen.

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Bestattung (Bestattung Kärnten GmbH), A-9500 Villach, Klagenfurter Straße 68
T +43(0)4242 / 205-6200, F +43(0)4242 / 205-6299
E bestattung@villach.at, www.villach.at
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