Änderung einer bestehenden und genehmigten Betriebsanlage:
Eine beabsichtigte Änderung einer bestehenden und genehmigten Betriebsanlage ist unter den selben Voraussetzungen wie die Neuerrichtung genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht es aus, dass beabsichtigte Änderungen der zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung angezeigt werden.
Eine Anzeige reicht aus, wenn durch die beabsichtigte Änderung die von der Anlage bewirkten nachteiligen Auswirkungen nicht erhöht werden und keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten sind.
Voraussetzungen
Eine genehmigte Gewerbebetriebsanlage, die innerhalb der letzten 5 Jahre betrieben wurde.
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Zur Durchführung eines Betriebsanlagenänderungsverfahrens müssen bestimmte Projektsunterlagen vorliegen. Diese sind zusammen mit dem Ergebnis einer Verhandlung an Ort und Stelle die Grundlage für die behördliche Entscheidung. Solange die erforderlichen Projektunterlagen nicht vorliegen, darf und kann die Behörde nicht entscheiden. Um Ihnen Verzögerungen bei der Bearbeitung durch unvollständige Ansuchen zu ersparen, ersuchen wir Sie, folgende Unterlagen in der erforderlichen Anzahl vorzulegen:
in 1-facher Ausführung:
Das Ansuchen um die Änderung einer gewerbebehördlichen Betriebsanlage (Formular)
in 3-facher Ausführung:
Die Betriebsbeschreibung (= im Formular enthalten)
Bewilligungsbescheide in Kopie
Falls eine Abwasserreinigungseinrichtung eingebaut wird, ist eine Beschreibung mit den Angaben über die Funktionsweise und die Dimensionierung dieser beizulegen!
Sicherheitsdatenblätter für gefährliche und giftige Stoffe
Wenn Sie in der Anlage mechanische Hebezeuge verwenden: Abnahmebefunde von Sachverständigen sind beizulegen
Bei mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen ist eine planliche Darstellung des Lüftungsverlaufes beizulegen
Bei Einbau einer Kälte- bzw. Klimaanlage ist eine technische Beschreibung beizulegen
Für Brandmeldeanlagen ist ein Projektplan beizulegen
Das Abfallwirtschaftskonzept (= im Formular enthalten)
Pläne in 3-facher Ausführung:
Der maßstabgerechte Lageplan hat zu enthalten:
die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mit Grundstücksnummern
die um die Betriebsanlage(n) nächstgelegenen Gebäude mit deren Nutzung (insbesondere, Kirchen, Schulen, Kindergärten, etc.)
Verkehrswege (insbesondere die Zu- und Abfahrten zum Betriebsgrundstück)
Abstellbereiche für Kfz, Maschinen, etc.
Lager- und Manipulationsflächen
Bereiche für sonstige Nutzungen
verwendeter Maßstab
Nordrichtung
Der maßstabgerechte Grundrissplan hat zu enthalten:
Abmessungen von Wände(n), Tür- und Fensteröffnungen, Stiegen, Rampen, Aufzügen, sonstigen Schächten und Mauerdurchbrüchen
Zweckwidmung der Räume
Fluchtwege
feste Einrichtungen
die ortsfesten Maschinen und Geräte mit Positionsnummern
Lage der Belüftungs-, Entlüftungs- u. Abluft- und Rauchabzugsöffnungen
Ort der Lagerung von betriebsspezifischen Stoffen (Brennstoffe, Gase, Chemikalien, Abfallstoffe, etc.)
Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. –anlagen
Sonstige Nutzungen (z.B. Abstellplätze)
verwendeter Maßstab
Es muss ein Nachweis über:
die Größe der Belichtungsflächen und Klarsichtverglasungen
die Größe des wirksamen Lüftungsquerschnitts der Belüftungsöffnungen
die Hauptverkehrswege und die Fluchtwegslängen (unter Berücksichtigung der Einrichtung)
enthalten sein!
Schnitte und Ansichten mit Bemaßung
Lichte Raumhöhen und Gesamthöhe zur/zum Traufe/First