| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führt alljährlich eine Erhebung zur Arbeitskräfteüberlassung durch.
Gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sind Sie als Überlasser von Arbeitskräften an Dritte verpflichtet, der zuständigen Gewerbebehörde zum Stichtag Ende Juli die gesetzlich vorgeschriebenen Daten bekannt zu geben. Diese Meldung erfolgt seit 2006 auf elektronischem Weg.
Die EDV - mäßige Identifikation des Gewerbebetriebes erfolgt über einen individuellen Benutzercode und den Zahlenschlüssel. Diese werden Ihnen jährlich mittels einer Verständigung der Behörde übermittelt.
Mit Hilfe dieser Kennung muss sich eine verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen unter dem Link https://asp.firstfacility.at/akupavreg auf dem eingerichteten Webportal registrieren.
Die Account-Daten (Benutzername, Benutzerkennwort und der Link für die Dateneingabe) werden Ihnen mittels Informationsschreiben der jeweiligen Gewerbebehörde vor der Stichtagserhebung übermittelt und sind die Daten bis spätestens Ende August zu übermitteln.
Anleitung:
Beim Einstieg in das Webportal finden Sie in der Karteikarte Stammdaten die Daten Ihres Unternehmens, die aus dem zentralen Gewerberegister abgeleitet werden.
Bei Betrieben mit mehreren Niederlassungen erfolgt die Aufforderung zur Meldung durch die Gewerbebehörde für alle Standorte innerhalb desselben politischen Bezirks nur einmal. Die Überlassungsvorgänge sind zusammenzufassen und für den (die) zur Registrierung aufgeforderte(n) Hauptstandort (Betriebsstätte) einzugeben. Standorte in unterschiedlichen politischen Bezirken werden von den örtlichen zuständigen Gewerbebehörden gesondert zur Meldung aufgefordert. Für diese Niederlassungen sind auch gesonderte Meldungen erforderlich.
Änderungen der Stammdaten sind der zuständigen Gewerbebehörde zu melden, eine Änderung der Telefonnummer und der E-mail-Adresse ist jedoch im Webportal möglich.
Legen Sie bitte innerhalb der Karteikarte Detailliste einen Datensatz je Fachgruppe der Beschäftiger (Auswahlmenü) an und füllen sie das online-Datenblatt aus.
Der Überlasser hat der zuständigen Gewerbebehörde folgende Daten, geordnet nach den gesetzlichen Interessensvertretungen und Fachgruppen der Beschäftiger, zu übermitteln:
- Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte, gegliedert nach Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Arbeitern und Angestellten
- Anzahl der Beschäftiger
- Anzahl der laufenden Überlassungen, gegliedert nach ihrer bisherigen Dauer in solche bis einen Monat, bis drei Monate, bis sechs Monate, bis ein Jahr und über ein Jahr
Falls Sie am Stichtag keine Arbeitskräfte überlassen haben, sind Sie zur Abgabe einer „Leermeldung“ verpflichtet.
In die Erhebung sind jene überlassenen Arbeitskräfte einzubeziehen, die Sie am Stichtag Ende Juli einem Beschäftiger zur Verfügung gestellt haben und die tatsächlich an diesem Tag eine Beschäftigung ausüben. Arbeitskräfte, die (etwa wegen Urlaub, Krankheit) keinem Beschäftiger überlassen sind, bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
Die rechnerische Richtigkeit wird automatisch für jedes einzelne Datenblatt geprüft (Farbe Button grün). Nach dem Abschluss der Dateneingabe in alle Datenblätter übermitteln Sie bitte die Daten mit der Funktion Daten übermitteln, eine nachträgliche Änderung ist nun nicht mehr möglich.
In der Karteikarte Benutzer können Sie weitere BenutzerInnen des Webportals in Ihrem Unternehmen anlegen.
In der Karteikarte Informationen finden Sie aktuelle Informationen.
Bitte beachten Sie, dass Meldeversäumnisse gemäß § 22 Abs. 1 Z. 2 lit. d AÜG unter Strafsanktion stehen und im Fall der Verurteilung im Verwaltungsstraf-verfahren entsprechend hohe Geldstrafen eingehoben werden müssten.
Für detaillierte Fragen oder falls in Ihrem Unternehmen keine online-Meldung möglich ist, benützen Sie bitte die Hilfefunktion bzw. wenden Sie sich an den Magistrat Villach, Abteilung Gewerbe und Veranstaltungen, Rathausplatz 1, 9500 Villach, Ansprechpartnerin: Frau Martina Kircher, Tel.Nr. 04242/ 205-2219. |