Am Sonntag, 4. März 2018, findet die Kärntner Landtagswahl statt.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie an der Landtagswahl teilnehmen?
Zur Teilnahme an der Wahl sind Sie berechtigt, wenn Sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Stichtag (Dienstag, 2.Jänner 2018) in Villach im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in Villach aufhalten?
Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Villach aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie mit einer Wahlkarte wählen.
Mit der Wahlkarte können Sie:
- in allen Wahlkartenwahllokalen wählen
- vor einer besonderen Wahlbehörde wählen
- ohne Wahlbehörde - im Weg der Briefwahl Ihre Stimme abgeben
Sie können noch
bis Donnerstag 1. März 2018, 12 Uhr, persönlich mit amtlichem Lichtbildausweis (Pass, Führerschein) im Meldeamt der Stadt Villach, Rathaus, Eingang 2, Parterre Zimmer 5 die Ausstellung einer Wahlkarte für die Landtagswahl am 4. März beantragen. Die Beantragung der Wahlkarte durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch nach Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!
Vorwahltag am 23. Februar
Zusätzlich findet am
Freitag, den 23. Februar im Rathaus, ein
Vorwahltag statt, bei dem Sie
ohne Wahlkarte bereits
ihre Stimme abgeben können. Nähere Infos erhalten Sie rechtzeitig mit der Verständigungskarte bis spätestens 22. Februar.
Weitere Informationen
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter T 04242 / 205-3910 bzw. -3918 gerne zur Verfügung.