Falsche Meinungen über eine besondere Angriffslust und Gefährlichkeit von Wespen und Hornissen sind weit verbreitet und führen immer wieder zu völlig unnötigen Vernichtungsaktionen. Angriffe sind nur bei Störungen im Nestbereich in einem Umkreis von drei bis vier Metern zu befürchten. Ein Hornissen- bzw. Wespenstaat ist einjährig, d.h. sie leben nur ein Jahr. Erfahrungsgemäß kann die Mehrzahl der in unmittelbaren Siedlungsbereichen angelegten Kolonien an ihren ursprünglichen Standorten belassen werden. Bei problematischer Lage eines Nestes können Umsiedlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Stadt Villach fördert im Stadtgebiet die Umsiedlung von Hornissen- und Wespennestern durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 100 Euro.
Der Antrag auf Förderung ist nach erfolgter Umsiedlung beim Magistrat der Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz, einzubringen und hat Folgendes zu enthalten:
- Umsiedlung Insektenart
- befugte Firma / Person
- Bankverbindung des Förderungswerbers
Beizulegen ist:
- Rechnung der befugten Firma / Person
- Zahlungsnachweis
Antragstellung