Am Sonntag, den 9. Juni, findet die EUROPAWAHL 2024 statt.
Am
9. Juni 2024 werden in Österreich die
19 österreichischen Mitglieder der insgesamt 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments
gewählt. Als Stichtag wurde der
26. März 2024 festgesetzt.
Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, bestimmt sich − abhängig vom Wahlergebnis − nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie an der Europawahl teilnehmen?
Zur
Teilnahme an der
Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
- am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in Villach aufhalten?
Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Villach aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie mit einer Wahlkarte wählen.
Mit der Wahlkarte können Sie:
- im Wege der Briefwahl Ihre Stimme abgeben (die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 9. Juni 2024, um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen)
- am Wahltag in jedem Wahllokal wählen (Öffnungszeiten: voraussichtlich von 7 bis 16 Uhr)
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde wählen (gesondert zu beantragen)
Wahlkarte bis Mittwoch, 5. Juni 2024 persönlich beim Wahlamt beantragen
Die Frist zur Stellung eines schriftlichen Antrages läuft am Mittwoch, 5. Juni 2024, 24 Uhr ab. Sie können aber noch bis
Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr, persönlich mit amtlichem Lichtbildausweis (Pass, Führerschein) im
Meldeamt der Stadt Villach, Rathaus, Eingang 1, 1. Stock, die Ausstellung einer Wahlkarte für die Europawahl beantragen. Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch nach Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
Kundmachungen zur Europawahl 2024
Hier finden Sie alle Kundmachungen rund um die Europawahl 2024 zum Download:
Weitere Informationen
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter T 04242 / 205-3939 gerne zur Verfügung.